Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Barrierefreiheits-stärkungsgesetz:
Barrierefreiheits-stärkungsgesetz:
Ab 2025 gelten neue Vorgaben für digitale Publikationen
Digitale Barrieren fallen oft erst auf, wenn es bereits zu spät ist – nämlich dann, wenn Kunden oder Partner darauf stoßen. Das kann unnötigen Aufwand, Zeitdruck und Imageschäden verursachen.
Mit InBetween stellen Sie von Anfang an sicher, dass Ihre digitalen Publikationen barrierefrei und gesetzeskonform sind. Wir prüfen Ihre Inhalte, dokumentieren die Ergebnisse und liefern konkrete Handlungsempfehlungen für eine BFSG-konforme Umsetzung.
Digitale Inhalte sind heute ein fester Bestandteil unseres Lebens – ob beim Online-Einkauf, bei Bankgeschäften, im Nahverkehr oder im beruflichen Alltag. Für viele Menschen mit Behinderungen sind diese Angebote jedoch schwer zugänglich. Allein in Deutschland leben rund 1,2 Millionen Menschen mit Sehbehinderung, weltweit sind es über eine Milliarde.
Um hier Verbesserungen zu schaffen, hat die Europäische Union den European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. In Deutschland wird er durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Ab dem 28. Juni 2025 treten damit verbindliche Vorgaben in Kraft, die digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei machen sollen. Ziel ist es, allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Welche Bereiche sind betroffen?
Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Branchen und Angeboten, darunter:
- Der gesamte Online-Handel
- Hardware und Software
- Personenverkehr (z. B. Fahrkartenautomaten, Buchungssysteme)
- Bankdienstleistungen
- Digitale Publikationen wie Datenblätter, Kataloge oder Broschüren
Besonders relevant ist die Regelung für hybride Publikationen –
Inhalte, die sowohl Geschäftskunden (B2B) als auch Endverbrauchern (B2C) zugänglich sind. Diese Dokumente müssen künftig barrierefrei gestaltet sein, sodass sie auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sind.
Reine B2B-Publikationen sind aktuell noch nicht verpflichtend betroffen. Dennoch empfiehlt es sich, auch hier frühzeitig auf Barrierefreiheit zu achten – denn sobald Inhalte direkt oder indirekt Verbrauchern zur Verfügung stehen, greifen die gesetzlichen Anforderungen.
Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Ziel ist, dass jede Person gleichen Zugang zu Informationen und Funktionen erhält.
Zu den zentralen Anforderungen gehören unter anderem:
- Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader Inhalte beschreiben können
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
- Klare Struktur und logische Lesereihenfolge von Texten
- Kompatibilität mit verschiedenen Eingabe- und Steuerungstechniken, wie Tastaturbedienung oder Sprachsteuerung
- Ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
Auch für PDFs gibt es klare Vorgaben: Der internationale Standard PDF/UA (ISO 14289) legt fest, dass Dokumente so aufgebaut sein müssen, dass sie von Vorleseprogrammen korrekt erfasst und wiedergegeben werden können.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Unternehmen immer wieder auf ähnliche Hürden stoßen. Häufig fehlen Alternativtexte für Bilder, Icons oder Buttons. Tabellen werden nicht ausreichend gekennzeichnet, Farbkontraste sind zu schwach, oder die Inhalte lassen sich auf mobilen Endgeräten nicht sinnvoll darstellen. Besonders bei PDFs entstehen zudem Probleme, wenn die Tag-Struktur unvollständig ist oder die Lesereihenfolge nicht stimmt. Solche Barrieren schränken nicht nur die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen ein, sondern können ab 2025 auch zu rechtlichen Risiken führen.
„Wir dachten, unsere PDFs wären gut gemacht – bis uns ein Kunde auf gravierende Barrieren hingewiesen hat. Wir hätten uns früher darum kümmern sollen.“
– Geschäftsführer, langjähriger InBetween Kunde
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für alle neuen Dokumente, die danach erstellt werden. Unternehmen sollten daher schon heute prüfen, welche Publikationen betroffen sind, und ihre Prozesse entsprechend anpassen.
Frühzeitiges Handeln bietet klare Vorteile: Es sorgt für Rechtssicherheit, erhöht die Nutzerfreundlichkeit für alle Anwender und verbessert die Sichtbarkeit, da strukturierte Inhalte auch von Suchmaschinen besser erfasst werden.
Zugleich stärkt Barrierefreiheit die Produktkommunikation und schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern. Wer seine Publikationen von Anfang an zugänglich und verständlich gestaltet, steigert die Wirkung seiner Inhalte, legt die Basis für nachhaltigen Erfolg – und sichert sich zugleich einen wichtigen Wettbewerbsvorteil.
Die Rolle von InBetween
Die Umsetzung der neuen Vorgaben stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen – vor allem, wenn es um digitale Publikationen geht, die in hybriden Szenarien eingesetzt werden. Hier kommt InBetween ins Spiel.
Als Spezialist für Database Publishing und automatisierte Publikationen unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Inhalte effizient, konsistent und barrierefrei bereitzustellen. Mit der InBetween Software können Kataloge, Datenblätter, Preislisten oder Broschüren direkt aus zentralen Datenquellen wie PIM-Systemen erzeugt werden. Dabei lassen sich bereits im Publishing-Prozess wichtige Standards für Barrierefreiheit berücksichtigen – von der klaren Dokumentenstruktur über Alternativtexte bis hin zu optimierten Layouts für unterschiedliche Endgeräte.
Unsere Experten begleiten Unternehmen dabei nicht nur technisch, sondern auch konzeptionell: Gemeinsam prüfen wir bestehende Publikationen, zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Publikationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – und gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle Zielgruppen steigt.
Möchten Sie Ihre Publikationen barrierefrei gestalten?
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→ Praktische Handlungsempfehlungen für barrierefreie Inhalte.